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AG Hamburg-St. Georg, 14.11.2012 - 921 C 523/11 |
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AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 14. November 2012 - 921 C 523/11 (https://dejure.org/2012,38405)
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 14.11.2012 - 921 C 523/11
Vielmehr darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ, NJW 1993, 935). - BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 14.11.2012 - 921 C 523/11
Er beantragt, "Die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, -EUR 2147, 40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 12. März 2011 - EUR 272, 87 an vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren gemäß Urteil vom 7. März 2007 zu BGH VIII ZR 86/06 nach dem RVG nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit Rechtshängigkeit zu zahlen. - OLG Hamburg, 17.04.2002 - 14 U 78/01
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 14.11.2012 - 921 C 523/11
Der Kläger kann selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangen, solange es möglich ist, dass sie auch bereits durch einen der Vorschäden verursacht worden sein können (HansOLG Hamburg, MDR 2001, 1111; 14 U 78/01; OLG Frankfurt, 16 U 195/03). - OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 16 U 195/03
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erweislich unwahrer Vortrag des Klägers zu …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 14.11.2012 - 921 C 523/11
Der Kläger kann selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangen, solange es möglich ist, dass sie auch bereits durch einen der Vorschäden verursacht worden sein können (HansOLG Hamburg, MDR 2001, 1111; 14 U 78/01; OLG Frankfurt, 16 U 195/03).